Ihr Besuch von A-Z
Wie komme ich zum Bürgerhaus Neuer Markt? Gibt es einen Dresscode? Wieso muss ich meinen Mantel abgeben? Hier beantworten wir alle Ihre Fragen rund um Ihren Besuch.
Wenn doch noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich gerne an unseren Ticketservice.
FAQ
Änderungen im Programm und der Besetzung sind bei allen Aufführungen vorbehalten und berechtigen nicht zur Kartenrückgabe.
Bereits erworbene Karten für abgesagte Veranstaltungen werden problemlos zurückerstattet. Bitte wenden Sie sich an Ihre Vorverkaufsstelle, bei der Sie die jeweiligen Tickets gekauft haben.
Das Bürgerhaus Neuer Markt wurde 1989 fertiggestellt. Es ist weitgehend behindertengerecht gestaltet, wir bemühen uns laufend um Verbesserungen.
Alle Säle befinden sich im ersten Obergeschoss und sind über einen Fahrstuhl erreichbar. Die Türbreite beträgt 79cm. Wenn Sie das Bürgerhaus Neuer Markt mit Gästen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, besuchen möchten oder Sie selbst auf einen Rollstuhl angewiesen sind, buchen Sie Ihre Karten ausschließlich direkt bei unserem Ticketservice. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Rollstuhlplätze begrenzt ist. Wenn Sie ohne entsprechende vorherige Buchung mit einem Rollstuhl kommen, und die Rollstuhlplätze belegt sind, können wir Ihnen keinen Zutritt ermöglichen, da alle anderen Flächen im Saal Fluchtwege sind, auf denen Rollstühle nicht stehen dürfen.
Gerne können Sie mit Ihrem Rollator oder anderen Gehhilfen ins Bürgerhaus kommen. Bitte geben Sie diese aus Sicherheitsgründen bei unserem Veranstaltungsteam an den Saaleingängen oder an der Garderobe ab, wo sie für Sie aufbewahrt werden. Dort können Sie die Gehhilfen in der Pause bzw. nach dem Konzert wieder abholen.
Gäste, die sich ohne Rollstuhl nicht selbständig fortbewegen können, müssen von einer Person begleitet werden, die sie im Notfall einer Evakuierung aus dem Gebäude bringen kann.
Falls Sie einen Führ- oder Assistenzhund mitbringen, weisen Sie bei Ihrer Buchung bitte darauf hin.
Ein barrierefreies WC ist im unteren Foyer vorhanden.
Die großen Lautstärkeunterschiede im Konzert können dazu führen, dass ein Hörgerät sich selbst verstärkt, was durch einen hohen Ton im ganzen Saal zu hören ist. Dem Träger fällt dies selbst oft nicht auf, daher bitten wir unsere Gäste mit Hörgeräten darum, diese so einzustellen, dass Rückkopplungen und somit störende Pfeifgeräusche vermieden werden. Aktuell installieren wir eine Übertragungsanlage für Schwerhörige, so dass der Ton mittels einer App auf das Hörgerät übertragen werden kann. Wir informieren Sie, wenn dies eingerichtet ist.
Im Bürgerhaus Neuer Markt gibt es kein taktiles oder auditives Leitsystem. Sprechen Sie uns vor Ihrem Besuch gerne an, falls Sie weitere Hilfe benötigen.
Hier finden Sie das Bürgerhaus Neuer Markt auf Wheelmap.
Uns ist bewusst, dass unser Haus noch nicht für alle gleichermaßen zugänglich ist. Wir arbeiten daran, das zu ändern, und wollen dazulernen. Daher freuen wir uns über alle Rückmeldungen und Anregungen, die wir von Ihnen bekommen! Melden Sie sich dazu einfach beim Ticketservice.
Das Fotografieren sowie Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung stören Mitwirkende wie Gäste und sind (auch aus Urheberrechtsgründen) nicht gestattet. Aber: Selfies und Erinnerungsfotos gehören natürlich dazu. Für private Zwecke ist das Fotografieren im Bürgerhaus erlaubt, im Saal auch vor und nach der Veranstaltung. Teilen Sie Ihre Schnappschüsse gerne auf Social Media unter dem Hashtag #buergerhausneuermarkt und verlinken Sie uns.
Alle Personen, welche die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer*innen und Besucher*innen von Veranstaltungen können nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröffentlicht werden.
Bei uns gibt es keinen Dresscode. Tragen Sie die Kleidung, in der Sie sich wohl fühlen und die Sie dem Anlass angemessen finden.
Das Bürgerhaus und der Ticketservice öffnen in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Etwa 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn werden die Saaltüren geöffnet und Sie können zu Ihrem Sitzplatz gehen. Besucher*innen, die erst nach Beginn der Aufführung eintreffen, haben aus Rücksicht auf die Aufführenden und das Publikum keinen Anspruch auf Einlass.
siehe auch Zuspätkommen & Zwischeneinlass
Bei Veranstaltungen, die mit dem Veranstalter Bürgerhaus Neuer Markt gekennzeichnet sind, gilt in der Regel: Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhalten eine Ermäßigung.
Rollstuhlplätze inkl. Begleitplätze sowie Plätze für Menschen mit Behinderung, die gemäß Ausweis eine Begleitperson benötigen, können beim Ticketservice im Bürgerhaus Neuer Markt persönlich oder telefonisch erworben werden.
Ausweise für Ermäßigungen sind beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
Inhaber des Bühler Familienpasses haben bei Kinder- und Jugendveranstaltungen Anspruch auf ermäßigte Eintrittspreise (Erwachsene zahlen den ermäßigten Preis, Kinder erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den ermäßigten Preis). Diese Karten können nur ab einer Stunde vor Veranstaltung und unter Vorlage des gültigen Familienpasses erworben werden.
Mögliche Ermäßigungen für alle weiteren Veranstaltungen sind beim Ticketservice zu erfragen: +49 7223 9355305 oder direkt beim jeweiligen Veranstalter.
Sie haben etwas liegen lassen? Verlorene Gegenstände werden kurze Zeit beim Ticketservice aufbewahrt und dann ans örtliche Fundbüro übergeben. Kontaktieren Sie uns unter +49 7223 9355305.
Sicherheit geht vor: Mäntel, Jacken und große Gegenstände dürfen bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung nicht mit in den Saal genommen werden. Taschen bis zu einer Größe von DIN A3 dürfen Sie mit in den Saal nehmen, größere geben Sie bitte an der Garderobe ab. Für den Garderobenservice im unteren Foyer erheben wir eine kleine Gebühr von 0,50€ pro Gegenstand.
Eine Stunde vor jeder Veranstaltung und in den Pausen bieten wir Ihnen im Foyer alkoholfreie Getränke, feine Weine, Sekt und Bier aus der Region sowie kleine Snacks an. Speisen und Getränke genießen Sie bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung bitte ausschließlich im Foyer.
Die Gastronomie des Bürgerhauses ist seit Hausöffnung in einer Hand. In unserem Hause werden Sie verwöhnt von:
Familie Kohler
Kohlers Gastronomiebetriebe e.K.
Vimbucher Straße 25
77815 Bühl/Vimbuch
Telefon 07223/93 99 0
info(at)engel-vimbuch.de
www.engel-vimbuch.de
Verschenken Sie Kultur! Beim Ticketservice im Bürgerhaus Neuer Markt erhalten Sie Geschenkgutscheine in beliebiger Höhe. Machen Sie Ihren Liebsten eine Freude und verschenken Sie unvergessliche Momente.
Gutscheine des Bürgerhauses sind fünf Jahre lang gültig.
Die großen Lautstärkeunterschiede im Konzert können dazu führen, dass ein Hörgerät sich selbst verstärkt, was durch einen hohen Ton im ganzen Saal zu hören ist. Dem Träger fällt dies selbst oft nicht auf, daher bitten wir unsere Gäste mit Hörgeräten darum, diese so einzustellen, dass Rückkopplungen und somit störende Pfeifgeräusche vermieden werden.
Aktuell installieren wir eine Übertragungsanlage für Schwerhörige, so dass der Ton mittels einer App auf das Hörgerät übertragen werden kann. Wir informieren Sie, wenn dies eingerichtet ist.
Kinder sind bei uns herzlich willkommen. Es gibt jedoch einige Veranstaltungen, die nicht für Kinder geeignet sind. Bitte fragen Sie im Zweifel beim Veranstalter nach. Beachten Sie bitte unbedingt die Altersempfehlungen der Kinderveranstaltungen, damit diese ein voller Genuss für alle Beteiligten werden.
Kindern und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Kinderwagen dürfen nicht mit in die Säle genommen werden, sondern können an der Garderobe abgegeben werden.
Sitzerhöhungen dürfen mitgebracht werden oder können an der Garderobe kostenfrei ausgeliehen werden (solange der Vorrat reicht).
Auf der barrierefreien Toilette gibt es einen Wickeltisch. Einen separaten Stillraum gibt es leider nicht, sprechen Sie uns aber gerne an - wir stellen Ihnen gerne eine Sitzgelegenheit in einem möglichst ungestörten Bereich zur Verfügung.
Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz und verkaufen keine alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Sekt und Mixgetränken mit Bier, Wein und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren.
Mit unserem Kinderabo sparen Sie bares Geld bei den vier Kindertheater-Stücken - hier informieren!
Eintrittskarten für unsere Veranstaltungen erhalten Sie
- online unter www.buergerhaus-buehl.de
- an allen Reservix-Vorverkaufsstellen
Unser Ticketpartner Reservix erhebt pro Bestellung eine Servicegebühr von 2€. Sie können mit Kreditkarte oder per PayPal bezahlen.
Beim Ticketservice im Bürgerhaus Neuer Markt
- zu den Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch unter +49 7223 935 5305 (ohne zusätzliche Gebühren; Zahlung bar, per EC- oder Kreditkarte)
- eine Stunde vor Vorstellungsbeginn beim Ticketservice (bei Verfügbarkeit)
- per E-Mail an info.bnm(at)buehl.de
- per Post an Bürgerhaus Neuer Markt, Ticketservice, Europaplatz, 77815 Bühl
Gerne senden wir Ihnen die Tickets zu. Die Versandkosten betragen 3€ pro Bestellung, eine Servicegebühr fällt nicht an.
Sie möchten sich langfristig Ihren Lieblingsplatz sichern? Wenden Sie sich für ein Konzert- oder Theater-Abo bitte an unseren Ticketservice.
Neu: Ab sofort können alle Aboreihen auch als Saisonabo gebucht werden – ideal zum Ausprobieren, bequem online, ohne automatische Verlängerung.
Öffnungszeiten Ticketservice
Montag – Freitag 09:00-12:30 Uhr
Montag + Dienstag 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Tickets sind jedoch übertragbar und können (maximal zum Originalpreis) weitergegeben werden. Erlischt dadurch ein Anspruch auf Ermäßigung ist der Differenzbetrag an der Kasse aufzuzahlen.
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt.
Im Bürgerhaus Neuer Markt besteht ein Rauchverbot im gesamten Gebäude. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Außen gibt es einen Raucherbereich mit Aschenbecher.
Konsum, Handel und Weitergabe von THC-haltigen Cannabisprodukten sind auf dem gesamten Gelände untersagt, auch im Außenbereich.
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist generell verboten:
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Laserpointer
Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Wunderkerzen Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Fahnen und Transparente
mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
mitgebrachte Getränke und Speisen, Einweggeschirr und Einwegflaschen
rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Drohnen und ähnliche Flugobjekte
Schirme und Stöcke sind an der Garderobe abzugeben (ausgenommen Stöcke für Gehbehinderte)
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, mitgeführte Gegenstände, insbesondere Kleidungsstücke, Taschen, Koffer etc. außerhalb der Garderobe im Erdgeschoss zu lagern. Im Haus abgelegte Gegenstände werden durch Mitarbeiter des Bürgerhauses eingesammelt und können gegen Entrichtung der aktuell gültigen Garderobengebühr an der Garderobe abgeholt werden.
Im Bürgerhaus Neuer Markt gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Das Mitbringen von Tieren ins Bürgerhaus Neuer Markt ist grundsätzlich untersagt, mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden. Falls Sie einen Führ- oder Assistenzhund mitbringen, weisen Sie bei Ihrer Buchung bitte darauf hin.
Im Foyer gibt es öffentliches WLAN (BNMGast), in das Sie sich vor Ort via QR-Code einloggen können.
In der Regel beginnen alle Vorstellungen pünktlich. Besucher*innen, die erst nach Beginn der Aufführung eintreffen, haben aus Rücksicht auf die Aufführenden und das Publikum keinen Anspruch auf Einlass und auf die gebuchten Plätze. Eine Erstattung der Eintrittskarte ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Wir bemühen uns, einen Nacheinlass in Konzert-/Applauspausen zu ermöglichen.
Sollte es zwingend notwendig sein, während der Vorstellung den Saal zu verlassen, können Sie unter Umständen nicht direkt auf Ihren Platz zurückkehren. Nur wenn es ohne Störung der Vorstellung möglich ist, kann ein Wiedereinlass gewährt werden.