Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Bühl, Bürgerhaus Neuer Markt) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.buergerhaus-buehl.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Bühl
Bürgerhaus Neuer Markt
Hauptstraße 47
77815 Bühl
Telefon: 07223 935 5305
E-Mail: bnm(at)buehl.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Leichte Sprache und Gebärdensprachenvideos werden nicht angeboten. Aus Ressourcengründen können aktuell keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden.
- Die zum Download angebotenen PDFs sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
Evaluationsmethode
Die Kriterien zur Erfüllung der Barrierefreiheit wurden in einem Selbsttest evaluiert.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.02.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.02.2026 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de